Hotel Hessenland 2024

Zusammenstellung ausgewählter Expertisen, Stellungnahmen, Einschätzungen
Denk mal - Obere Königsstraße 2 und 4 - Hotel Hessenland

Stellungnahme aus dem Geschichtsverein Kassel zum Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. I/13 Fünffensterstraße/Friedrichsstraße (Öffentlichkeitsbeteiligung)


Wir begrüßen, dass das Hotel Hessenland mit einer Erweiterung eine gute und tragfähige Zukunftsperspektive erhalten soll, bei der auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Dachgartens vorgesehen ist. Unsere große Sorge gilt jedoch dem Vorderhaus Obere Königsstraße 4, das zu den letzten historischen Wohnhäusern der Oberneustadt zählt. Im Kern 1804/05 erbaut, ist es mit den Brüdern Grimm, den Kinderund Hausmärchen, Achim und Bettina v. Arnim sowie zahlreichen bedeutenden Persönlichkeiten der hessischen und Kasseler Geschichte verbunden; und im Inneren sind bauzeitliche Ausstattungselemente noch in einer Breite erhalten, die in Kassel nach Kriegszerstörungen und Abbrüchen der Nachkriegszeit heute eine absolute Rarität darstellt. Auch spätere Veränderungen des Hauses stehen beispielhaft für die Geschichte der Oberneustadt seit 1804, die hier (wie nirgendwo sonst) gewissermaßen wie unter einem Brennglas zu sehen ist. Für die Kasseler Kultur- und Baugeschichte ist Obere Königsstraße 4 damit bereits ein einzigartiges Zeugnis – auch wenn man es ihm wegen äußerer und innerer Verkleidungen zurzeit leider nicht ansieht. Was sich zudem noch an historischem Bestand unter Verkleidungen verbirgt, ist bisher nicht einmal bekannt; aufgrund seiner Bedeutung für die Kasseler Geschichte ist das Haus vom Landesamt für Denkmalpflege zumindest als erhaltenswert eingestuft worden.

Ganz besonders möchten wir aber auch auf die ökologische Problematik verweisen: auf die Graue Energie bei einem Abbruch und Neubau dieses historischen Hauses und ebenso beim aufwändigen Bau einer mehrgeschossigen Tiefgarage für die geforderten Stellplätze, die uns als ein entscheidender Abbruchgrund genannt wurde.

Wir appellieren an Sie, im Rahmen des B-Plan-Verfahrens Lösungen zu finden, die den Erhalt des Hauses

ermöglichen und festschreiben – durch die städtebaulichen Rahmenbedingungen des B-Plans (Schaffung des erforderlichen Bauvolumens hinter dem historischen Bestand), wenn nötig aber auch durch anderweitige Nachweismöglichkeiten der Stellplätze. Dabei denken wir beispielsweise an das erneuerungsbedürftige Parkhaus Garde-du-Corps-Platz (mit einem weiteren Tiefgeschoss).

C. Presche, September 2024
 

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